Vereinsheim "Sonnengarten"

Im Sommer 2007 besitzt der Turnverein Gernsbach sein Vereinsheim Sonnengarten bereits 30 Jahre. 1977 wurde der Sonnengarten von der Firma Schoeller und Hoesch angemietet. Bereits 1985 erfolgte der Kauf des Vereinsheims, der am 17. Juni 1986 mit einer Einweihung und einem Tag der offenen Tür gefeiert wurde. Der Turnverein hatte endlich ein Zuhause. Die Mitglieder brachten Pokale und Trophäen mit, die bisher irgendwo lagerten. Nun wurde eifrig ein Umbau mit notwendiger Erweiterung geplant. Mit viel Idealismus ging´s an die Arbeit. 135 Mitglieder leisteten ca. 6.000 Arbeitsstunden.
So gehört auch heute noch der Sonnengarten zum ganzen Stolz des TV und wird gerne genutzt für Versammlungen, Feiern und Traditionsveranstaltungen.
Verwaltet wird das Vereinsheim von:
Familie Dittmann
Pflasteräcker 3
Tel.: 07224 40894
76593 Gernsbach
E-mail: Hans-Dieter.Dittmann@t-online.de
Sonnengarten
Tel.: 07224 67030

Mietpreise für den Sonnengarten
* Abteilungsveranstaltungen sind frei
* Miete für Vereinsmitglieder beträgt 50 € pro Tag und bei Mehrtagesveranstaltungen für jeden weiteren Tag 25 €
* Miete für Nichtmitglieder beträgt 100 € pro Tag und bei Mehrtagesveranstaltungen für jeden weiteren Tag 50 €
Modalitäten
1. Für jede Veranstaltung ist ein Mietvertrag abzuschliessen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter muss volljährig sein.
2. Der Sonnengarten wird grundsätzlich nicht wegen Dekorationsarbeiten freigehalten. Das heisst: Bezug ab 12.00 Uhr am Veranstaltungstag und die Reinigung hat am Folgetag bis 10.00 Uhr zu erfolgen (falls keine Veranstaltung anschliesst, kann die Frist verlängert werden).
3. Es dürfen keine Polterabende oder Hochzeiten im Sonnengarten gefeiert werden.
4. Vereinsmitgliedern steht der Sonnengarten für private Veranstaltungen jeder Art (Ausnahme Pkt.3) offen.
5. Geburtstagsfeiern von Nichtmitgliedern sind erst ab dem 25. Geburtstag erlaubt (Lärmschutz Umgebung)
6. Getränke sind ausschliesslich über den Sonnengarten zu beziehen.
7. Eine “Rote Liste” wird geführt, das heisst, wer auffällig wurde erhält kein weiteres Mietrecht für den Sonnengarten.
8. In Zweifelsfällen entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende des TVG als gesetzlicher Vertreter des Vereins
2. Der Sonnengarten wird grundsätzlich nicht wegen Dekorationsarbeiten freigehalten. Das heisst: Bezug ab 12.00 Uhr am Veranstaltungstag und die Reinigung hat am Folgetag bis 10.00 Uhr zu erfolgen (falls keine Veranstaltung anschliesst, kann die Frist verlängert werden).
3. Es dürfen keine Polterabende oder Hochzeiten im Sonnengarten gefeiert werden.
4. Vereinsmitgliedern steht der Sonnengarten für private Veranstaltungen jeder Art (Ausnahme Pkt.3) offen.
5. Geburtstagsfeiern von Nichtmitgliedern sind erst ab dem 25. Geburtstag erlaubt (Lärmschutz Umgebung)
6. Getränke sind ausschliesslich über den Sonnengarten zu beziehen.
7. Eine “Rote Liste” wird geführt, das heisst, wer auffällig wurde erhält kein weiteres Mietrecht für den Sonnengarten.
8. In Zweifelsfällen entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende des TVG als gesetzlicher Vertreter des Vereins